Tel.: 03174/2022 E-Mail: info@strallegg.at
Nach einem Todesfall ist für Sie in Bezug auf die Ausstellung einer Sterbeurkunde und einer Abschrift aus dem Sterbebuch das Standesamt Strallegg die zuständige Behöre. Kontaktieren Sie unsere Standesbeamten persönlich und informieren Sie sich um die zu erledigenden Schritte.
Allgemeine Informationen
Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen) notwendig sein, nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.
Die Sterbeurkunde enthält
Hinweis: Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.
Die internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.
Voraussetzungen
Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalles/Erstausstellung einer Sterbeurkunde).
Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie können sie auch schriftlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Antrag:
mündlich: gebührenfrei
schriftlich: EUR 14,30 Bundesgebühr
Ausstellung einer Sterbeurkunde: EUR 9,30 (EUR 7,20 Bundesgebühr plus EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)
Zusätzliche Informationen
Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden . oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten . beantragen (Urkundenbeschaffung)
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Strallegg 100
8192 Strallegg
Steiermark (Österreich)
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