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„Getestet, geimpft oder genesen“: Das sind die Voraussetzungen, um als Person zu gelten, von der ein geringes Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) ausgeht. Der Grüne Pass beinhaltet Nachweise (“Zertifikate”), dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat (“Impfzertifikat”), einen aktuellen negativen Corona-Test hat (“Testzertifikat”) oder von COVID-19 genesen ist (“Genesungszertifikat”).
Alle Zertifikate mit EU-konformem QR-Code können digital, in der App oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Bereits bestehende Nachweise sind in Österreich weiterhin verwendbar.
Hotline Grüner Pass der AGES: 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr! (Für alle Fragen und Anliegen zum Grünen Pass und zu den Zertifikaten.)
Da jedoch manche Personen nicht über die technischen Grundvoraussetzungen verfügen, ist es von wesentlicher Bedeutung, einen niederschwelligen Zugang zu den Zertifikaten zu gewährleisten. Für diesen niederschwelligen Zugang wurden neben den ELGA-Ombudsstellen, Apotheken, niedergelassenen Ärzten und den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse auch die Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden gewählt.
Für BürgerInnen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, können Abfragen durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt werden.